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Ihre persönliche Erfolgsbilanz
Eine ordentliche Buchführung ist das Fundament für jeden Unternehmer zum Erfolg!
aktuelle News

Aktuelles (Termine und Hinweise zum Jahreswechsel 2011/2012):
- Ab 1. Januar 2012 beträgt der rundfreibetrag weiterhin 8.004 € (Ehegatten 16.009 €)
D. h., bis zu nachfolgenden Monatslöhnen fällt keine Lohnsteuer an:
Steuerklasse I II III IV V
Monatslohn 897 € 1.028 € 1.698 € 897 € 95 €
- Aufbewahrungspflicht auch für Privatpersonen – wenn die Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung u. Verpachtung usw.
größer als 500,000 € war. Unterlagen müssen grundsätzlich zwischen 6 und 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gilt erstmals für Unterlagen aus dem Jahr 2010.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen – dafür kann eine Steuerermäßigung i. H. v. 20% der Kosten,
höchstens bis zu 4.000 € beantragt werden
-Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungspflichten (vgl. § 147 AO). Die dafür
anfallenden Kosten können im Rahmen einer Rückstellung anlässlich des Jahresabschlusses berücksichtigt werden.
-Bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden und Freiberuflern können neben der normalen Abschreibung bis zu 20% der Aufwendungen gesondert abgeschrieben werden.
-Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2011 angeschafft wurden, können in 2011 voll abgeschrieben werden.
-Bilanzierende Gewerbetreibende, Selbständige oder Land- u. Forstwirte können für ihren nicht entnommenen Gewinn 2011 beantragen, dass dieser lediglich mit einem ESt-Satz von 28,25 besteuert wird.
Wird der nach Abzug der Steuern verbleibende Gewinn später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25%.
-Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Zuwendenden sind, dürfen insgesamt 35 € pro Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen.
-Aufwendungen für Sachzuwendungen oder Geschenke an eigene Mitarbeiter können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sie sind allerdings grundsätzlich lohnsteuer- u. sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Aufmerksamkeiten aus besonderem Anlass, wenn der Wert des Geschenks 40 € je Anlass nicht übersteigt.
-Für das Wirtschaftsjahr 2012 erwartet das Finanzamt die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten – E-Bilanz –
-Elektronische Ausgangsrechnungen – die Voraussetzungen für den VSt-Abzug ist rückwirkend zum 1.7.2011 auch ohne digitale Signatur gegeben
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